Individuelle Förderung durch Inklusion
Die Vereinten Nationen haben in ihrer Menschenrechtskonvention von 2006 festgelegt, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung einen Anspruch darauf haben, gemeinsam mit Menschen ohne Beeinträchtigung am Leben teilzuhaben.
Für die Schulen hat Rheinland-Pfalz diesem Anspruch mit der Schaffung von Schwerpunktschulen Rechnung getragen. Die Grundschule Birkenfeld ist eine dieser inklusiven Schulen.
Bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Lernen, Sprache, motorische Entwicklung, ganzheitliche Entwicklung, Seh- oder Hörbeeinträchtigung) nehmen die Kinder gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf am Unterricht teil. Dabei werden sie durch Förderschullehrerinnen, Förderschullehrer und speziell ausgebildete Pädagogische Fachkräfte zusätzlich begleitet und unterstützt. Auf Grundlage eines Förderplans werden sie individuell gefördert.
Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind an einer Schwerpunktschule oder einer Förderschule unterrichtet wird.
Durch den Fahrstuhl können alle Räumlichkeiten der Grundschule barrierefrei erreicht werden.